Geschichte

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Das Lehensystem im 12. Jahrhundert

Aus den zusammengeschlossenen Körperschaften bildeten sich nach und nach erste Korporationen heraus. Alpgenossenschaften und Korporationen organisierten sich durch die Bildung von eigenen Räten und in dem sie ihre Mitglieder selbst bestimmten. Gleichzeitig erwarben sie bei ihren Lehnsherren das Recht, Grund und Boden gegen Zinsen eigenständig bewirtschaften und verwalten zu können oder kauften ihnen diese ab um so selbst zu Grundbesitzern zu werden. In Nidwalden formten sich die Grosskorporationen Stans, Buoch und Engelbergertal heraus.

So wurde die Genossenkorporation Stans in einem Brief als Universitas Hominum des Stannes im Jahr 1260 zum ersten Mal urkundlich erwähnt.

Ab dem 14. Jahrhundert begannen sich die Nidwaldner Gross-Korporationen St in kleinere Einheiten aufzuteilen. So trennte sich die spätere Ürte Waltersberg 1370 wegen eines Streits um Wasser von der Korporation Stans ab und 1420 spalteten sich auch die Gebiete Stansstad und Kehrsiten ab.

Die Korporationen begannen ihren Grundbesitz klarer zu definieren und die Bewirtschaftung strenger zu organisieren. Die Körperschaften der Korporationen gewannen zunehmend an Einfluss und politischen Rechten. Damit einhergehend bildeten sich zwei parallele Arten von Korporationen heraus – die politischen und die ökonomischen. Während die ökonomischen Korporationen über die Nutzungsrechte für den Grundbesitz verfügten, regelten die politischen Korporationen das politische Geschehen und stellten wählbare Personen.

Mit dem gestiegenen Bevölkerungswachstum im 15. Jahrhundert wurden auch die Landressourcen knapper. Die Korporationen begannen sich nach aussen abzugrenzen und Neuzuzüger mussten sich Nutzungs- und Stimmrechte teuer erkaufen. 1641 beschloss die Genossenkorporation Stans, dass nur alteingesessene Genossengeschlechter ein Stimm- und Wahlrecht haben und ab 1695 konnte man sich auch für das Nutzungsrecht nicht mehr einkaufen. Seither ist der Bestand der Stanser Genossenbürgerinnen und Genossenbürger auf die Nachkommen der 17 Genossengeschlechter beschränkt.

Unter der Herrschaft Napoleons wurde mit der Helvetik die Rechtsgleichheit aller Schweizer Bürger eingeführt. Dies brach die Herrschaft der Korporationen in der Schweiz und war mit dem eingeschränkten Stimm-, Wahl- und Nutzungsrecht der Genossenkorporation Stans unvereinbar.

In einer ausserordentlichen Versammlung 1814 beschlossen die Nidwaldner Korporationen daher die alte Rechtslage vor der Helvetik wieder einzuführen. Daraus resultierte eine rechtlich unklare Situation, welche sich erst mit der Gründung der modernen Schweiz 1848 auflöste. Mit dem Inkrafttreten der Nidwaldner Kantonsverfassung entstanden die politischen Gemeinden und lösen die politischen Korporationen ab. Die ökonomischen Korporationen hingegen blieben bestehen und die Korporationen behielten weiterhin ihren Grund und Boden.

An der Landsgemeinde der Nidwaldner Korporationen 1992 wurde das Korporationsgesetz zum Korporationsbürgerrecht, der Organisation und Verwaltung sowie der Nutzung des Korporationsvermögens verabschiedet. Dabei erhielten die Frauen, welche bei der Genossenkorporation Stans schon mindestens seit dem 19. Jahrhundert nutzungsberechtigt waren, erstmals das Stimm- und Wahlrecht.