Einschreiben für künftige Genossenbürger

Hinweis: Es ist bis spätestens 28.02.2023 das aktuelle Meldeformular 2023 einzureichen.

Wer das Stimm- und Wahlrecht und das Nutzungsrecht der Genossenkorporation Stans antreten will, hat sich bis am 28. Februar 2023 schriftlich mittels Meldeformular anzumelden. Das Formular ist auf www.korporation-stans.ch abrufbar oder auf Anfrage im Genossenbüro erhältlich (041 611 18 48).

Anmelden können sich Personen, die gemäss kantonalem Korporationsgesetz dazu berechtigt oder unmittelbare Nachkommen (Kindesverhältnis nach Art. 252 ZGB) einer im Korporationsregister der Genossenkorporation Stans eingetragenen Person sind, im Korporationsgebiet der Genossenkorporation Stans Wohnsitz haben und noch bei keiner anderen Korporation als Korporationsbürger im Korporationsregister eingetragen wurden.

Weiter ist zu beachten, dass per 15. März 2023 folgende Alterslimiten erreicht sein müssen:

  • für das Stimm- und Wahlrecht das vollendete 18. Altersjahr (geboren 15.03.2005 und früher)
  • für das Nutzungsrecht das vollendete 25. Altersjahr (geboren 15.03.1998 und früher)

Die eingereichten Meldeformulare werden vom Genossenrat überprüft. Der Entscheid wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Eine persönliche Einladung zum Einschreibetermin am Donnerstag, 16. März 2023, um 19.00 Uhr erfolgt brieflich.

Date

Time

Location

Hotel Engel
CH-6370 Stans