Einschreiben für künftige Genossenbürger und -bürgerinnen
Hotel Engel Stans
Wer das Stimm- und Wahlrecht und das Nutzungsrecht der Genossenkorporation Stans antreten will, hat sich bis am 28. Februar 2025 schriftlich mittels Anmeldeformular anzumelden.
Anmelden können sich Personen, die im Korporationsgebiet der Genossenkorporation Stans Wohnsitz haben und noch bei keiner anderen Korporation als Korporationsbürger im Korporationsregister eingetragen wurden und
- gemäss kantonalem Korporationsgesetz dazu berechtigt sind
- unmittelbare Nachkommen einer im Korporationsregister der Genossenkorporation Stans eingetragenen Person sind
- gemäss der externen Vernehmlassung des Korporationsaufsichtsgesetzes vom September 2023 dazu berechtigt sein werden
Weiter ist zu beachten, dass per 15. März 2025 folgende Alterslimiten erreicht sein müssen:
- für das Stimm- und Wahlrecht das vollendete 18. Altersjahr (geboren 15.03.2007 und früher)
- für das Nutzungsrecht das vollendete 25. Altersjahr (geboren 15.03.2000 und früher)
Die eingereichten Meldeformulare werden vom Genossenrat geprüft. Der Entscheid wird den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Eine persönliche Einladung zum Einschreibetermin am Donnerstag, 13. März 2025, um 19.00 Uhr erfolgt brieflich.
Datum
Zeit
Ort
CH-6370 Stans